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Festnahme / Untersuchungshaft / Gefängnis

Gefängnismauer

Es droht Ihnen die Untersuchungshaft? Egal ob Sie bereits inhaftiert sind und in Untersuchungshaft sitzen oder die Festnahme droht, Schnelligkeit ist hier gefragt. Nach einer Festnahme werden Sie unverzüglich einem Haftrichter vorgeführt. Ohne einen kompetenten Strafverteidiger sinken die Chancen auf eine Freilassung um das Vielfache. Der Haftbefehl wird meist nur förmlich verkündet, ohne dass Sie gezielt Einwendungen entgegen halten könnten. Damit Sie gehört und ernst genommen werden, brauchen Sie einen Rechtsanwalt, der als Ihr Sprachmittler fungiert und durch geschickte Verhandlung mit dem Gericht Ihnen eine Untersuchungshaft erspart. Daher wenden Sie sich noch heute an die Kanzlei Judaschke. Auch wenn Sie bereits in der Untersuchungshaft sitzen, können wir für Sie eine Haftprüfung durchführen und somit eine vorzeitige Haftentlassung für Sie ermöglichen. Ein Anruf in unserer Kanzlei genügt. Wir suchen Sie sogleich in der Haft auf und besprechen mit Ihnen die beste Vorgehensweise für Ihre Freilassung und ein dauerhaftes Leben in Freiheit. Rechtsanwalt Judaschke verhandelt direkt mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht für Ihre Freilassung. Zögern Sie nicht und rufen Sie an. Sie haben das Recht auf einen Anruf, um mit uns in Kontakt zu treten.

Sind sie zu Unrecht inhaftiert worden, setzen wir für Sie eine Geldentschädigung durch. Lassen Sie Ihren Fall von uns prüfen.