Berufung/Revision

Sind Sie in erster Instanz verurteilt worden? Waren Sie mit ihrer Verteidigung unzufrieden? Sind Sie zu Unrecht verurteilt worden oder ist Ihre Strafe zu hoch bemessen worden? Dann sollten Sie nicht lange zögern und in die Berufung bzw. Revision gehen. Voraussetzung dafür ist, einen kompetenten verlässlichen Strafverteidiger zu haben, der sich mit den Besonderheiten dieser Verfahren auskennt. Sie haben die Möglichkeit, nach Urteilsverkündung bei amtsgerichtlichen Verfahren innerhalb einer Woche Berufung oder Revision einzulegen. Lassen Sie diese Möglichkeiten ungenutzt, wird Ihr Urteil rechtskräftig und vollstreckbar. Daher sollten Sie sich, soweit noch nicht geschehen, sofort mit der Kanzlei Judaschke in Verbindung setzen, wenn Sie eine Überprüfung Ihres Urteils oder des Strafverfahrens erreichen möchten.

Es ist keine Seltenheit, dass in der ersten Instanz dem Gericht Verfahrensfehler unterlaufen, die sich für Sie dramatisch auswirken können. Auch ist es nicht selten, dass sich die Betroffenen selbst verteidigen und dabei die von dem Angeklagten vorgebrachten Punkte vom Gericht nicht ernst genommen werden. Die Situation ändert sich schlagartig, wenn Sie mit einem kompetenten Strafverteidiger in der Verhandlung oder auch im Vorverfahren auftreten. Das Gericht wird Ihnen mehr Gehör schenken und darauf achten, keine Verfahrensfehler zu produzieren, um nicht später durch den Verteidiger in der Revisionsinstanz aufgehoben zu werden.

Durch das Verteidigungsgeschick eines guten Strafverteidigers kann das Urteil in der Berufung oder Revision aufgehoben und der Freispruch ausgesprochen werden. Oft fällt auch die Strafe geringer aus als die in der Vorinstanz getroffene.

 

Verschenken Sie keine Verteidigungspunkte. Lassen Sie sich nicht auf ein unsicheres Spiel ein und wenden sich lieber an einen Strafverteidiger, der forensisch auf dem Gebiet Strafrechts tätig ist. Die Rechtsanwaltskanzlei Judaschke sorgt dafür, dass Sie die bestmögliche Verteidigung bekommen, welche Ihnen als Mandant zusteht.