Verkehrsstrafrecht

Wir alle bewegen uns im Straßenverkehr voran. Fast jeder hat in Deutschland einen Führerschein. Durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen sind wir erhöhten Belastungen ausgesetzt. Nicht immer können wir so vorschriftsmäßig im Straßenverkehr reagieren, wie es der Gesetzgeber von uns verlangt. Dadurch kann es auch passieren, dass Situationen im Straßenverkehr entstehen, die der Gesetzgeber als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr wertet und somit eine Sanktion verhängen möchte. Dies kann dazu führen, dass es nicht bei einem einfachen Bußgeldverfahren bleibt, sondern Geldstrafe oder Freiheitsstrafe drohen, ja sogar der Führerschein eingezogen wird.

Um dies zu vermeiden, ist das Konsultieren eines Strafverteidigers unablässig. Ein falsches Überholmanöver, ein zu schnelles Fahren, eine Unachtsamkeit oder der Genuss von Alkohol können zu einem Verkehrsstrafverfahren führen.

Eine weitere unangenehme Folge ist das Entziehen der Fahrerlaubnis. Menschen, die auf ihre Mobilität und Fortbewegungsmöglichkeiten durch ein Auto oder Motorrad angewiesen sind, sind oft dadurch in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht.

Das Entziehen der Fahrerlaubnis kann durch zielstrebige Strafverteidigung vermieden werden.
Ebenfalls führen Vorwürfe von Verkehrsstraftaten dazu, dass man sich möglicherweise unangenehmen medizinisch-psychologischen Untersuchungen (der sogenannten MPU) unterziehen muss. Ist man auf diese Untersuchungen nicht gut durch einen Strafverteidiger vorbereitet worden, so tappt man oft in die Falle und wird schnell als untauglich zum Führen von Kraftfahrzeugen erklärt.

Lassen Sie sich daher in der Kanzlei Judaschke beraten. Wir helfen Ihnen, Ihren Führerschein zu behalten und in einem Verkehrsstrafverfahren glimpflich davonzukommen.