Rechtsanwaltskanzlei Judaschke > Strafrecht > Freispruch/Einstellungen

Freispruch/Einstellungen

Festnahme Handschellen
Der Freispruch hat nicht nur den Vorteil von dem Vorwurf eines strafrechtlichen Verhaltens befreit zu werden, sondern es bedeutet auch, sämtliche von Ihnen wegen des Verfahrens aufgewandte Kosten vom Staat ersetzt zu bekommen und möglicherweise sogar Schadensersatz für ungerechtfertigt verhängte Maßnahmen vom Staat zu erlangen. Eine Folge eines Freispruchs ist die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände und die Vermögensfreigabe. Der Freispruch ist unser Ziel und wir tun alles dafür, dass Sie dieses Ziel mit unserer Hilfe erreichen. Wenn ein Freispruch auch Ihr Ziel ist, wenden Sie sich an die Kanzlei Judaschke.

Eine Verurteilung bedeutet nicht nur vorbestraft zu sein, sondern oft auch berufliche Konsequenzen. So gibt es Berufsgruppen, denen ein Berufverbot droht, wenn durch ein Gericht ein erhöhter Strafausspruch getätigt wurde. Lehrer, Ärzte, Juristen, Steuerberater, Geistliche, Beamte, Soldaten, Notare, Geschäftsführer von Versicherungsunternehmen können davon betroffen sein. Als weitere Folge können diziplinarrechtliche Maßnahmen durch die beruflichen Selbstverwaltungsorganisationen angeordnet werden. Der Vorbestrafte hat meist schlechtere Berufsaussichten und ist im freien Wettbewerb den Unvorbestraften unterlegen. Dies gilt es zu verhindern.

Die Strafprozessordnung sieht diverse Möglichkeiten vor, um von einer Bestrafung durch ein Urteil abzusehen und zu einer Einstellung des Strafverfahrens - optional gegen eine Auflage - zu kommen. Dadurch kann man den weiteren damit verbunden berufsrechtlichen Konsequenzen entgehen und auch dem Risiko einer Verurteilung entgegnen. Aber ohne einen entsprechenden Verteidiger, der diese Möglichkeiten auslotet, steht der Betroffene meist hilflos da. Wenden Sie sich an die Kanzlei Judaschke, wir regeln das für Sie.