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Schmerzensgeld und Schadensersatz

Behandlungsfehler haben für die Patienten weitreichende Konsequenzen für das zukünftige Leben. Oft sind Fehler nur schwer rückgängig zu machen und lassen die Patienten unvorstellbar leiden. Damit verbunden sind oft wirtschaftliche Konsequenzen, die bis hin zur Armut des Patienten reichen können. Denn die Gesundheit ist die Grundlage für Schaffenskraft und Leistungsfähigkeit im Beruf. Ist erst einmal ein Behandlungsfehler eingetreten, sind oft kostspielige Nachbehandlungen notwendig, die nicht jede Krankenkasse trägt. Daher ist das Ziel unserer Mandanten, finanziell für den Ärztepfusch entschädigt zu werden und den schmerzhaften Leidensweg, wenn schon nicht ungeschehen, wenigstens durch eine einmalige Abfindung eines Schmerzensgeldes ausgeglichen zu bekommen.

Die Palette der Schmerzensgeldansprüche reicht von 750,- € für Bagatellverletzung bis hin zu 500.000,- € bei Schwerstverletzungen, wie Querschnittslähmung oder lebenslängliche Behinderung durch Geburtsschäden. Wenn Sie meinen, fehlerhaft und zu Ihrem Schaden durch einen Arzt behandelt worden zu sein bzw. Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskanzlei Judaschke und lassen Sie Ihren Fall überprüfen. Bei erkennbaren Behandlungsfehlern sorgen wir für eine Schmerzensgeldzahlung und setzten Ihre Schadensersatzansprüche durch.

Durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen medizinischen Gutachtern haben wir die Möglichkeit, schnell festzustellen, ob Ihre individuelle Behandlung dem medizinischen Standart entsprach. Wir können juristisch klären, ob Sie Ansprüche gegen Ihren Arzt bzw. seine Haftpflichtversicherung geltend machen können.