Die in der Öffentlichkeit verbreitete Ansicht, dass ein Arzt einem anderen Kollegen kein Auge aushackt, gilt nicht für ihn. Die Anwendung der modernen Schulmedizin zum Wohl des Erkrankten ist ein Grundsatz in seinem Handeln. Entdeckt er einen ärztlichen Behandlungsfehler im Rahmen seiner Gutachtertätigkeit, dann verhilft er dem geschädigten Patienten zu seinem Recht.
Sein Leitsatz:
Die Schulmedizin lässt keine Kunstfehler zu!
Die Gesundheit ist das höchste Gut, der Arzt muss heilen und helfen.
Gern nimmt er sich ihres Falles an und begutachtet ihn aus medizinischer Sicht. Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltkanzlei Judaschke. Hier überprüfen Arzt und Rechtsanwalt Ihren Fall.