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Das Arzthaftungsrecht

Das Arzthaftungsrecht ist eines der am meisten wachsenden Rechtsgebiete unserer Zeit. Dies liegt einerseits daran, dass immer mehr Patienten zu Recht den Ärzten nicht mehr den Vertrauensvorschuss schenken wie noch vor 30 Jahren. Der heutige Patient informiert sich über seine Krankheit und steht dem ärztlichen Handeln kritisch gegenüber. Der aufgeklärte Patient nimmt, im Fall einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung, seine Rechte war und setzt seine Schadensersatzforderungen mit Hilfe spezialisierter Anwälte durch. Der aufgeklärte Patient nimmt es nicht mehr hin, als bloßes Objekt seines Behandlers gesehen zu werden. Er möchte sich nicht mehr bevormunden lassen, sondern aktiv an seiner Therapie teilnehmen und mitentscheiden.

Eine weitere Ursache für die zunehmende Häufigkeit von Verfahren gegen Mediziner liegt an den Einsparungen im Gesundheitswesen. In Zeiten leerer Haushaltskassen ist eine optimale Versorgung und Behandlung der Patienten oft nicht mehr möglich. Gerade bei Kassenpatienten fallen manchmal ärztliche Leistungen den Einsparungen der Gesundheitsreformen zum Opfer, welche eigentlich notwendig wären, um eine schnelle Gesundung des Patienten zu erreichen.

Hinzu kommt, dass die Ärzte durch die Gesundheitsreformen immer weniger verdienen. Manche Ärzte können daher den Patienten nur noch die medizinische Hilfe zukommen lassen, welche durch das Arztbudget möglich und gerade noch vertretbar ist. Nicht jeder Arzt ist gewillt, Leistungen ohne entsprechende Vergütung durchzuführen. Die Kassenärzte werden oft gegen ihren Willen durch die Gesundheitspolitik gezwungen, nur noch ein Minimum der technischen, diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen anzuwenden. Die Folgen können mangelhafte Therapien, unzureichende Behandlungen und in Extremfällen eine verweigerte Hilfe sein. Hier sei angemerkt, dass ein Kassenpatient oft Monate auf eine Spezialuntersuchung warten muss und sich dadurch sein Gesundheitszustand enorm verschlechtern kann.

Auch sind die Anforderungen an die im Praktikum befindlichen jungen Mediziner kaum leistbar. Ein hohes Aufkommen an Überstunden im Stationsdienst der Krankenhäuser führt oft zur Überarbeitung und Übernächtigung des Personals. Die Folge sind nicht selten Konzentrationsmängel. Dadurch können Fehleinschätzungen getroffen werden, die den Patienten manchmal mehr schaden als nutzen.

Berufsanfänger in der praktischen Ausbildung müssen am Patienten üben. Dies stellt eine weitere mögliche Quelle für Behandlungsfehler dar. Werden die meist noch unerfahrenen Ärzte nicht genügend beaufsichtigt oder wird nicht in besonderen Fällen ein erfahrener Kollege hinzugezogen, können Fehldiagnosen oder unzureichende Untersuchungen die Folge sein.

Werden Patienten unnötigen, langwierigen Untersuchungen unterzogen, welche oft schmerzhaft und anstrengend sind, weil der behandelnde Arzt eine Fehldiagnose stellt oder das Krankheitsbild falsch einschätzt, kann ein Behandlungsfehler ebenfalls indiziert sein. Auch kann es vorfallen, dass der Patient einem nicht zumutbaren Martyrium von Untersuchungen ausgesetzt wird, um meist bei Privatpatienten die Kosten für ärztliche Leistungen hochzutreiben. Der Patient muss dies nicht hinnehmen und kann Schadensersatz fordern.

Gründe für ärztliches Versagen gibt es viele. Ärztliche Fehler können für die Patienten dauerhafte Einschnitte in Ihrem Leben bedeuten sowie Beeinträchtigungen in ihrer künftigen Lebensqualität.

Für den Patienten ist es nur schwer nachvollziehbar wenn nicht sogar unmöglich, die Umstände für seine fehlerhafte Behandlung zu erkennen. Meist werden die Missstände erst aufgedeckt, wenn der Patient einen Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts hinzuzieht. Sollten Sie das Gefühl haben, Betroffener vermeidbaren ärztlichen Versagens geworden zu sein oder ähnliches durchgemacht zu haben, wenden Sie sich an die Kanzlei Judaschke, wir helfen und sorgen für eine lohnende Entschädigung für Sie.

Auf den nachfolgend aufgeführten Seiten finden Sie Beispiele für Behandlungsfehler und weitere Informationen zum Thema Arzthaftungsrecht.