Verkehrsstrafrecht

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Bei einem verschuldeten Verkehrsunfall kann es Ihnen passieren, dass Ihr Unfallgegner verletzt wird. Dies zieht meist ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach sich, welches für Sie äußerst unangenehm werden kann.

Der Genuss alkoholischer Getränke ist nur in gewissen Maßen zulässig. Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, auch bei geringen Alkoholmengen, ist schnell einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ausgesetzt. Ihr Führerschein wird beschlagnahmt und es droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

Auch sieht der Gesetzgeber Strafe für eine Unfallflucht sowie bei einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bei rücksichtslosem und unachtsamem Fahrverhalten vor. Dies gilt ebenfalls für die Nötigung im Straßenverkehr sowie das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Sollten Sie unglücklicherweise in die Lage gekommen sein, von der Staatsanwaltschaft wegen einer der genannten Delikte verfolgt zu werden, so tun sie Gutes, wenn Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt aufsuchen, der sich mit den Spezialitäten des Verkehrsstrafrechts auskennt.

Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskanzlei Judaschke, wenn Sie einem Ermittlungsverfahren wegen einer Verkehrsstraftat ausgesetzt sind, damit Ihnen Ihr Führerschein erhalten bleibt.

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