Zivil- und Wirtschaftsrecht
Grundlage für erfolgreiche, unternehmerische Tätigkeit.
Bei wirtschaftlicher Betätigung wächst die Komplexität der Rechtsprobleme.
Rechts – und Wirtschaftsordnung bedingen sich gegenseitig. Vielfach wird das
Recht als Einschränkung unternehmerischen Handelns empfunden. Es sichert aber
auch die Gestaltungsräume jedes einzelnen und kann auch als Instrument zur
unternehmerischen Entfaltung begriffen werden. Die Beschäftigung mit dem
Wirtschaftsrecht ist notwendiger Bestandteil jeder erfolgreichen,
unternehmerischen Tätigkeit.
Das Zivil- und Wirtschaftsrecht ist ein sehr weitläufiges Rechtsgebiet. Es
bezieht sich nicht nur auf das rechtsgeschäftliche, unternehmerische Handeln
sondern auch auf die persönlichsten Bereiche menschlicher Existenz. Einzelne
Erläuterungen zu den entsprechenden Untergliederungen des Zivil- und
Wirtschaftsrechts würden den Rahmen dieser Webseite sprengen. Nachfolgend sind
Teilgebiete aufgezählt, die wir für unsere Mandanten im Rahmen der anwaltlichen
Tätigkeit bearbeiten.
- Vertragsrecht
- Kaufrecht
- Werkvertragsrecht
- Dienstleistungsrecht
- Mietrecht
- Pachtrecht
- Handelsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Gewerberecht
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- Forderungseinzug
- Kredit- und Bürgschaftsrecht
- Kreditsicherungsrecht
- Bankrecht
- Immobilienrecht
- Maklerrecht
- Schenkungsrecht
- Sachenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
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In komplizierten Fällen, vor allem wenn es zum Prozess oder zur Vollstreckung
kommt sind vor allem kompetente Juristen gefordert. Wir vertreten Private,
Unternehmer und Geschäftsleute gleichermaßen. Haben Sie Fragen auf den Gebieten
des Wirtschaftsprivatrechts oder brauchen Sie einen Prozessanwalt, so sind Sie
herzlich eingeladen, sich an die
Kanzlei
Judaschke zu wenden. Wir unterstützen Sie bei der Lösung Ihrer Probleme und
der Erreichung Ihrer unternehmerischen Ziele.